Richter die parteiisch sind
Wie richterliche Parteilichkeit entsteht, wie sie sich zeigt — und was Bürger dagegen tun können.
Richter sind Menschen. Sie haben Karriereinteressen, politische Netzwerke, persönliche Überzeugungen und manchmal auch Vorurteile. Das Gesetz behandelt sie als neutrale Instanz. Die Realität ist komplizierter — und für Bürger, die auf der falschen Seite dieser Komplexität stehen, kann das verheerend sein.
Parteilichkeit vs. Befangenheit — ein wichtiger Unterschied
Das Gesetz kennt den Begriff der Befangenheit (§ 42 ZPO): Ein Richter kann abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der Misstrauen in seine Unparteilichkeit rechtfertigt. Das klingt nach einem wirksamen Schutzmechanismus. In der Praxis ist der Befangenheitsantrag jedoch ein stumpfes Schwert — er wird von Richterkollegen desselben Gerichts geprüft, was strukturell eine unabhängige Beurteilung erschwert.
Parteilichkeit hingegen — das subtile Bevorzugen einer Seite durch Tonfall, Fristsetzung, Beweiswürdigung oder die Art, wie Fragen gestellt werden — ist rechtlich kaum greifbar. Sie hinterlässt selten Spuren im Protokoll, die eine Beschwerde tragen würden.
Wie parteiisches Verhalten in der Praxis aussieht
Parteilichkeit zeigt sich selten in dramatischen Ausrastern. Sie zeigt sich in Nuancen: Der Richter unterbricht eine Seite regelmässig, die andere nie. Beweisanträge einer Partei werden ohne Begründung zurückgewiesen, die gleichen Anträge der Gegenseite werden umstandslos zugelassen. Der Ton in der Verhandlung ist kühl und formell gegenüber dem Selbstvertreter, warm und kollegial gegenüber dem erfahrenen Prozessanwalt auf der anderen Seite.
Besonders kritisch: die richterliche Hinweispflicht nach § 139 ZPO. Das Gericht ist verpflichtet, auf rechtliche Gesichtspunkte hinzuweisen, die eine Partei erkennbar übersehen hat. Diese Pflicht wird gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien grosszügig interpretiert — Selbstvertreter hingegen erleben häufig, dass ihnen wichtige Hinweise vorenthalten werden, die ein Anwalt selbstverständlich erhalten hätte.
Strukturelle Ursachen
Richter in Deutschland werden auf Lebenszeit ernannt. Das sichert ihre Unabhängigkeit — in der Theorie. In der Praxis schafft es auch eine Kultur, in der Fehler selten Konsequenzen haben. Das Dienstrecht sieht bei richterlichem Fehlverhalten unterhalb der Strafbarkeit kaum wirksame Sanktionen vor. Beschwerden an den Präsidenten des Gerichts werden intern abgehandelt, selten veröffentlicht, fast nie mit messbaren Folgen.
Hinzu kommt: Richter, die schnell und ohne viel Aufwand zu Urteilen kommen, werden befördert. Richter, die sich in komplizierten Verfahren mit Selbstvertretern lange aufhalten, werden gebremst. Das schafft einen systemischen Anreiz, den unkomplizierteren Weg zu gehen — und der führt häufig zu Lasten der schwächeren Partei.
Was man tun kann
Protokollieren. Jede Auffälligkeit in der Verhandlung gehört ins Sitzungsprotokoll — verlangen Sie als Partei Protokollierungen Ihrer Anträge und der richterlichen Reaktionen. Ein Protokoll ist die einzige Grundlage für eine spätere Beschwerde oder Revision.
Befangenheitsantrag stellen. Auch wenn die Hürden hoch sind: Ein rechtzeitig gestellter und begründeter Befangenheitsantrag erzeugt Aufmerksamkeit und zwingt den Richter zur Stellungnahme. Er muss im Protokoll erscheinen. Allein das ändert manchmal das Klima im Saal.
Dienstaufsichtsbeschwerde. An den Präsidenten des Gerichts, mit konkreten, belegten Vorwürfen. Kein Allheilmittel — aber ein Signal, dass man weiss, welche Instrumente man hat.
Öffentlichkeit. Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. Wer Begleitung mitbringt — aufmerksame Zeugen, die mitschreiben — verändert die Dynamik im Verhandlungssaal nachweislich.